Schriftliche Willenserklärung: ausreichender Erklärungswert ?
vom 28.3.2022
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Sehr geehrte Anwälte, es geht um eine gewerbliche Mietsache, in der ich mein vertraglich vereinbartes Recht zur Inanspruchnahme einer Verlängerungsoption um weitere 5 ausgeübt habe. Der Vermieter ist damit nicht mehr einverstanden und argumentiert im Kern mit den folgenden zwei Punkten: 1) Mein Schreiben sei nicht rechtzeitig eingegangen 2) Meine Willenserklärung wäre unzureichend deutlich formuliert. » Ich habe die beiden Punkte der Einfachheit halber in 2 separate Fragen / Threads aufgesplittet. ANLAGE: chronologische Darstellung der Schreiben https://docs.google.com/document/d/1xdHlxYmRxxSLP2Wyy21YX4km3Cf7ukqzrX4I3Umoiqo/edit?