Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Zu Ihren einzelnen Fragen:
1. In der Tat darf der Vermieter nicht mehr als 3 KM als Kaution/Mieterdarlehen verlangen. Wenn beides verlangt wird, darf beides zusammen nicht die 3-KM-Grenze überschreiten. Daher sollten nur einen Betrag von maximal der 3 KM überweisen.
2. Sie könnten leider nur dann den Makler haftbar machen, wenn die Anmeldung eine Vertragspflicht gewesen wäre. Jedoch gibt es keine Anzeichen dafür, dass ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler dies festschrieb. Das Schreiben selbst ist wohl eher eine Ankündigung einer freiwilligen Leistung und daher rechtlich nicht bindend.
Gegen den Hausverwalter haben Sie leider auch keinen Haftungsanspruch.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Tel: 03036445774
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E-Mail:
Hallo Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Den Punkt 2 können wir dann streichen. Ich hoffe, dass die Verwaltung vllt. selbst deren Fehler einsieht und mir etwas anbietet.
Zum Punkt 1 sollten wir uns näher unterhalten, da ich das zuviel gezahle Geld gerne zurück haben möchte nebst Zinsen.
Gerne würde ich Ihnen den Mietvertrag zur Prüfunfg vorlegen und weitere Schritte einleiten. Melden Sie sich einfach bei mir (eMail: *****).
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe Ihnen eben eine Email geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt