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Anmeldung bei Elektrizitätswerken fand nicht statt u. evtl. zu hohe Kautionsgebühren

3. September 2011 15:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


00:07

Hallo!

Ich habe derzeit 2 Probleme mit meinem Makler / Hausverwaltung.

1. Kaution:

Daten aus dem Mietvertrag:

Kaltmiete: € 346,00
Betriebskosten: € 75,00
Wasser/Heizung: € 34,00

Warmmiete: € 455,00

Problemschilderung:

Ich traue dem Makler / der Verwaltung nicht so wirklich. Ich sollte (lt. Vertrag) eine Kaution u. ein Mietderdarlehen i.H. v. € 1475,00 überweisen. Die Kaution beträgt 450,00 € und zusätzlich ein Mieterdarlehen i.H. v. € 1.025,00.

Ist das so rechtens? Ich bin der Meinung, dass man als Kaution / Mieterdarlehen nicht mehr als 3 KM verlangen darf.


Problem 2:

Bei Einzug habe ich ein Begrüßungsschreiben des Maklerbüros erhalten. Darin steht, dass diese die Anmeldung bei den elektrizitätswerken vornehmen werden. Darauf habe ich mich natuerlich verlassen. Ich bin im April d.J. eingezogen und vor einigen Wochen ist es mir eingefallen, dass ich bisher noch keine Anmeldebestätigung von Vattenfall bekommen habe.

Schriftliche Nachfrage an meine Hausverwaltung ergab, dass Vattenfall die Anmeldekriterien geändert hat und dieser Umstellungsprozess gerade in mein Einzugsmonat gefallen ist, so dass die Anmeldung nicht akzeptiert wurde (ich habe bis heute keine Information Seitens der Verwaltung oder des Maklers erhalten).

Gestern habe ich bei Vattenfall angerufen und mich nachträglich angemeldet. Ich habe auch der Dame aus dem CallCenter berichtet über die Lage. Daraufhin erwaehnte diese, dass Vattenfall schon seit 1.1.2011 keine Verträge über dritte (Verwaltungen/Makler) abschließt und dies den Maklern auch gleich gesagt wird. Somit hatte die Verwaltung/Makler auch Kenntnis darüber (schriftverkehr liegt vor).

Darauf resultierend sind jetzt meine Abschlagszahlungssummen in enorme Höhe gestiegen. Statt ca. 40€ im Monat muss ich jetzt ca. 80-100 € im Monat für ein Jahr an Vattenfall zahlen.

Gibt es dafür Möglichkeiten, den Makler / die Hausverwaltung haftbar zu machen?

Sollte sich ergeben, dass ich auf der sicheren Seite bin und etwas einfordern kann bin ich bereit, einen Anwalt für die weitere Korrespondenz zu arrangieren.


Mit freundlichem Gruß

3. September 2011 | 16:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Zu Ihren einzelnen Fragen:

1. In der Tat darf der Vermieter nicht mehr als 3 KM als Kaution/Mieterdarlehen verlangen. Wenn beides verlangt wird, darf beides zusammen nicht die 3-KM-Grenze überschreiten. Daher sollten nur einen Betrag von maximal der 3 KM überweisen.

2. Sie könnten leider nur dann den Makler haftbar machen, wenn die Anmeldung eine Vertragspflicht gewesen wäre. Jedoch gibt es keine Anzeichen dafür, dass ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler dies festschrieb. Das Schreiben selbst ist wohl eher eine Ankündigung einer freiwilligen Leistung und daher rechtlich nicht bindend.

Gegen den Hausverwalter haben Sie leider auch keinen Haftungsanspruch.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 3. September 2011 | 17:16

Hallo Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Den Punkt 2 können wir dann streichen. Ich hoffe, dass die Verwaltung vllt. selbst deren Fehler einsieht und mir etwas anbietet.

Zum Punkt 1 sollten wir uns näher unterhalten, da ich das zuviel gezahle Geld gerne zurück haben möchte nebst Zinsen.

Gerne würde ich Ihnen den Mietvertrag zur Prüfunfg vorlegen und weitere Schritte einleiten. Melden Sie sich einfach bei mir (eMail: *****).

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. September 2011 | 00:07

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich habe Ihnen eben eine Email geschrieben.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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