Eine mögliche Erklärung hierfür wäre, wenn der Vermieter nicht nur zu dem vermieteten Haus, sondern auch zu seinem eigenen Haus Heizöl hat liefern lassen, und um Anfahrtskosten zu sparen dies als einen Auftrag mit der Heizölfirma vereinbahrt hat, dann aber diesen Auftrag nicht wieder gesplittet hat und sich somit sowohl die Anfahrtskosten als auch das eigene Heizöl von seinen Mietern bezahlen läßt. ... Sie könnten z.B. unsere Fragen weiterleiten. ... Da ich aber -meiner Meinung nach- den Rechstanspruch auf Erläuterung nur gegenüber dem Vermieter habe, soll der mir das auch erläutern oder, wie in dem Brief an dem Vermieter vorgeschlagen, die Fragen weiterreichen an die Firma „H“, sodass die Firma „H“ auch den Ernst der Situation gewahr wird, und ihrer, dem Vermieter gegenüber bestehenden, Auskunftspflicht im vollem Umfang erfüllt, und nicht nur eine für Laien unverständliche Minimalauskunft abgibt.