Folgende Paragraphen sind im Mietvertrag u.a. zu finden: §8 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln, von Ungeziefer freizuhalten sowie .... usw. usw. Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen fachmännisch nach Bedarf, spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses - auszuführen Der Mieter ist verpflichtet, Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Boiler, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse und Rolläden, sowie die Verschlussvorrichtungen von Fensterläden in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. soweit die Kosten für die einzelnen Reparaturen €75 und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 7,5% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. usw usw... §11 Beendigung der Mietzeit - Rückgabe Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit gesäubert und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben, insbesondere sind die Teppiche fachmännisch zu reinigen, vom Mieter angebrachte Tapeten sind rechtzeitig vor dem Auszug zu entfernen, die komplette Wohnung ist in der Farbe wie beim Einzug fachmännisch zu weißeln, Fenster und Türen zu putzen, Keller und Garage zu räumen und zu reinigen, Sanitärgegenstände und Boiler zu entkalken.