Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich wie folgt unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes beantworten darf:
1.
Richtig, bei Formularmietverträgen ist eine Klausel hinsichtlich der Wartung von Gasthermen und Boilern (oder auch anderen Wartungsarbeiten an technischen Geräte)unwirksam. Sie brauchen daher die Reparatur aufgrund dieser Klausel nicht zahlen.
2.
Sie können den Vermieter mit der Sachlage konfrontieren und ihm eine angemessene Beteiligung an den Kosten anheim stellen. Falls er darauf nicht eingeht, besitzen Sie grds. Minderungsansprüche in der Höhe des von Ihnen nicht verschuldeten zu hohen Gasverbrauchs, da der Vermieter verpflichtet ist, eine intakte Gastherme bereitzustellen. Hier können Sie u.U. auch den Mietzins oder Nebenkostenvorauszahlungen in geringerer Höhe zahlen. Achten Sie jedoch darauf, dass diese nicht mher als 2 Monatsmieten betragen, da hieraus evtl. ein außerordentliches Kündigungsrecht erwachsen könnte.
3.
Die Kosten der Überprüfung können Sie dem Vermieter als Schadensersatz in Rechnung stellen, da diese nötig waren, umeinen Mangel an der Mietwohnung zu erkennen und damit auch weitere Nachteile für Si vermieden wurden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hilfreich beantworten konnte und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-