hallo, folgender fall habe vor zwei jahren mit mein ex zusammengewohnt,mietvertrag wurde von beiden unterschrieben.kaution hatte ich alleine bezahlt.es war eine mindestmietdauer von 2 jahren vereinbart.dann bin ich nach ca 1 jahr ausgezogen und wurde aus dem mietvertrag entlassen.musste eine zusatzvereinbarung unterschreiben in der es u. a. hieß "ein abmieten oder die abtretung der hinterlegten kaution,auch an dritte,ist in jedem falle ausgeschlossen.ich und mein ex sollen uns im innenverhältnis über die kaution einigen.ich könne hierüber keinerlei ansprüche aus dem mietvertrag gegenüber dem vermieter mehr ableiten bzw geltend machen. nun ist mein ex seit 5 monaten ausgezogen,Im mietvertrag steht kautionsrückzahlung nach 3 monate vermieter weigert sich die kaution zurückzuzahlen.begründet wird das mit ölflecken auf dem parkplatz (die aber gereinigt worden sind,leider hatte der vermieter es bis zu diesem zeitpunkt schon gesehen)und das aus dem keller einer nachbarin etwas gestohlen wurde,wobei der vermieter ohne jegliche beweise mein ex damit beschuldigt.in einer email teilte er mit er möchte von weiteren fragen bezüglich der kaution in ruhe gelassen werden. mein ex hat den rückzahlungsanspruch bezüglich der kaution schriftlich an mich abgetreten,da ich ja die kaution bezahlt hatte. habe ich jetzt eine möglichkeit gegen den vermieter zu klagen?(unter berücksichtigung der Zusatzvereinbarung) der vermieter verrechnet u. a. mit der kaution ein neues waschbecken wg. eines haarisses und putzstreifen in den fenstern weshalb er da eine putzfirma holte.könnte ich ebenso dagegen angehen?