Sondernutzungsrecht Garten und neues WEG
vom 13.1.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Das Haus gehörte vorher meinem Miteigentümer. ... Auf seinem Teil steht ein großes Gartenhaus das seinerzeit mit Baugenehmigung errichtet wurde.Dieses Gartenhaus ist auf den Plänen eingetragen, kommt aber nicht in der Teilungserkläung vor.Es wurde vor der Umwandlung in eine WEG errichtet.Ich frage mich nun ob ich Ansprüche bezüglich der Nutzung habe,da es ja im Gebäudebestand ist. ... Meine zweite Frage bezieht auf die neue WEG-REFORM .So wie ich es verstanden habe kann man das Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz und der Terrasse ändern und diese in ein Sondervermögen umwandeln.