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2.067 Ergebnisse für kündigung kosten

Streitwert Vergleich Mietsache
vom 19.12.2019 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Einer davon besagt, dass meine Kündigung wegen Eigenbedarf vom 3.11.2018 gegenüber dem Mieter vom zurückgenommen wird (gekündigt wurde fristgerecht zum 31.07.2019). Zudem werden die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben. ... (Kosten werden gegeneinander aufgehoben) Danke für Ihre Einschätzung, Christian G.
Sonderkündigungsrecht?
vom 20.11.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Mietvertrag steht eine Klausel, dass beide Parteien für die Dauer von 1 Jahr auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. Von dem Verzicht bleibt ausgenommen das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist.
fristlose Kündigung wg. feuchter Wand vor Einzug / Mietsicherheit
vom 30.11.2006 35 € Historischer Preis
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Guten Tag, folgendes Problem : Zum 15.11. hatten meine Frau und ich einen gültigen Mietvertrag für eine Wohnung in Lübeck; unterschrieben wurde Vertrag nach der Besichtigung bereits Anfang Oktober. Bei der Übergabe am 15.11.,18h (es war keinerlei ausreichende Beleuchtung vorhanden, lediglich eine kleine Deckenlampe sowie die Taschenlampe des Hausmeister, für die gesamte Wohnung) stellten wir im Beisein der Vermieterin, Hausmeister und Vormieterin neben div. Mängeln, einen ca 60x30cm großen Wasserfleck an der Wand Bad/Kinderzimmer auf der Kinderzimmer-Seite fest.
6 Wochen nach Einzug Kündigung wegen Eigenbedarfs- ist dies rechtens?
vom 22.4.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte damen und herren, wir sind vor 6 Wochen in eine Wohnung auf dem Land eingezogen,indem vorher der vermieter mirt seiner Frau gelebt hat.Jetzt hat er eine Freundin und möchte selber in die 130m² Wohnung einziehen.Ich habe vier Kinder,einer davon ist hyperaktiv und musste wegen dem Umzug die Förderschule wechseln. meine Kinder sind 8,6,3 und 2Jahre alt.Mein Mann hat wegen Konkurs des Betriebes seine Arbeit verloren und wir leben nun von Harzt4.Ist der Eigenbedarf begründet oder kann ich dagegen angehen. Beim einzug hat uns der Vermieter zugesagt keinen Bedarf an der Wohnung zu haben vorallem weil ers ich den dachboden über uns ausbauen möchte um dann wieder näher bei seiner Mutter zu sein die direkt unter uns lebt.Bitte geben sie mir schnell eine Antwort. Melanie
mietvertrag, Abfindung, Laden.
vom 13.5.2017 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jetzt will der Vermieter uns rausschmeißen, da wir einen unbefristeten Vertrag hatten und im Vertrag steht, dass man jederzeit ohne Grund von beiden seiten Kündigen kann, außerdem steht da, dass bei einer Kündigung der "Laden" wieder in seine Ursprüngliche form gebracht werden muss, egal wie hoch der Aufwand auch sei. ... In der Kündigung wird nichts von einer Abfindung geschrieben oder einer Hilfe.
Vormieter will nach Kündigung vorzeitig aus Vertrag
vom 14.4.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die Kündigung lag am 01.04.08 per Einschreiben/Rückantwort vor und beinhaltet die 3 monatige Kündigungsfrist bis zum 30.06.08. Damit schnellstmöglich ein Nachmieter gefunden werden konnte, hatte das Ehepaar vor der Mitteilung der Kündigung schon ein Inserat geschaltet und mit Besichtigungsterminen begonnen. ... Darüberhinaus hat er bis jetzt weder Kaution noch Betriebsnebenkosten gezahlt, da er der Auffassung ist, die Wohnung nicht zu nutzen und dadurch keine Kosten zu verursachen.
Wie müssen wir die Wohnung nach der Kündigung übergeben?
vom 26.6.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Der Mieter übernimmt die notwendigen Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. ... Die Kosten der Renovierung werden im ZWeifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts ermittelt. ... So.. jetzt habne wir noch ein Übergabeprotokoll unterzeichnet in dem steht handschriftlich: Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung bei Kündigung komplett eventl. mit Raufaser zu tapezieren und weiß zu streichen, sowie alle Türen weiß zu lackieren.
Mietvertragsküdingung
vom 28.1.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe darufhin dem Mieter eine normale Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zugesandt. In dieser Kündigung habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich mir mir eine fristlose Kündigung vorbehalte. Da ich wusste, dass der Mieter sicherlich eine Kündigung einfach ignorieren würde, habe ich die Kündigung dreifach zugestellt. 1 x Einen unter Zeugen eingeworfenen Brief bei dem der Zeuge, (meine Ehefrau) auch den Inhalt abgezeichnet hatte(Mieter öffnete die Tür nicht).
Kündigung/Streichen
vom 31.1.2005 25 € Historischer Preis
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Mv 469 Neufassung nach dem Mietreformgesetz 2001 (ehemals Mustermietvertrag des Bundesministers der Justiz) Auszug aus dem Mietvertrag: (1) Die Schönheitsreparaturen1) während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der Mieter (2) Zu den Scheinheitsreparaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen oder Klaken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie Fenster und Außentüren von innen. (3) Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Mieter sie auf eigene Kosten - ohne Berücksichtigung des Mietpreises - übernimmt der dem Vermieter diese Kosten erstattet. ... Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung des Mieters zur Durchführung der Arbeiten Ersatz für die Kosten verlangen, die zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind.
Säumige Mietzahlungen, zerstörtes Vertrauensverhältnis
vom 6.7.2014 50 € Historischer Preis
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Guten Tag, zum Sachverhalt: wir haben als Erbengemeinschaft das gemeinsam geerbte Einfamilienhaus mit großem Grundstück (120qm, 1200 qm - KM 700 €) zum Dezember 2013 vermietet. Die Mietpartei stellte sich uns als Ehepaar vor und wollte dort gemeinsam mit 3 Kindern einziehen. Dieses Mietverhältnis ist von Anfang an sehr problematisch gewesen und wir fragen uns nun, wie wir dieses schnellstmöglich im Rahmen der rechtlichen Grundlagen beenden können.