- Wenn ja, sollten wir dies direkt mit dem Vermieter verhandeln oder mit der Hausverwalterin? - Falls der Vermieter unserem Vorschlag nicht zustimmt, welche Alternativen hat er? ... Angenommen, dass der Vertrag durch den Nachmieter bereits unterzeichnet worden ist und in diesem Vertrag die beiden widersprüchlichen Klauseln zur Schönheitsreparatur stehen: falls nun der Nachmieter darauf besteht, dass die Wohnung neu gestrichen wird, so dass der Vermieter eine komplette Renovierung der Wohnung durchführen muss, weil diese Pflicht wegen Nichtigkeit der beiden Klausel auf ihn übertragen wird, besteht dann noch die Notwendigkeit einer erneuten Malerarbeit unsererseits?