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662 Ergebnisse für nachmieter auszug

Schönheitsreparaturen...
vom 2.5.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun haben die Mieter von sich aus fristgerecht gekündigt - sind aber auf dem Standpunkt, dass auch beim Auszug nicht renoviert werden muss Ihrerseits. ... Das bedeutet, der größte Teil der Wohnung ist mit klassicher Blümchentapete in den verschiedensten Farben und Mustern übersät, welche sicherlich 99% aller möglichen Nachmieter abschrecken würde und es auch schwer sein wird, Nachmieter zu finden die bereits sind, die komplette Wohnung renovieren zu wollen. ... Und daher jetzt halt die Frage: Muss der jetzige Mieter bei Auszug in 3 Monaten renovieren oder nicht?
Wasserschaden aufgrund von Baumängeln
vom 3.1.2024 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Makler hat mir bei Abschluss des Mietvertrags verschwiegen, dass aufgrund von Baumängeln die Nachbarwohnungen durch eindringendes Regenwasser erheblichen Schaden genommen haben. Dies habe ich erst bei meinem Einzug erfahren. Weiterhin habe ich erfahren, dass die Probleme von Anfang an bestehen.
Wohnungsübergabe - Mängelliste
vom 22.10.2006 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Mein Nachmieter hat dann nach der Wohnungsübergabe durch den Hausmeister noch weitere Mängel festgestellt, diese schriftlich festgehalten, Beweisfotos gemacht und die Liste vom Hausmeister unterschreiben lassen. ... Dem Nachmieter geht es nur um seine Kaution, aber der Vermieter erwartet jetzt scheinbar eine Komplettrenovierung der Wohung von mir.
Bauliche Veränderungen - Rückbau
vom 29.6.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich, Mieter: Bei Einzug in meine nicht renovierten Gewerberäume habe ich aus einem sehr großen Raum durch Anbringen zweier doppelseitigen Spanplattenwände (übers Eck), einen zusätzlichen Raum geschaffen. Dies war natürlich mit dem Vermieter vor Einzug so mündlich abgesprochen. Jetzt ziehe ich aus diesen Räumlichkeiten wieder aus und möchte wissen, ob ich diese wieder entfernen muss.
Kann der Vermieter die Stellung eines Nachmieters verlangen?
vom 30.8.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Er erklärte uns, wir sollen einen Nachmieter bringen und dann wäre dies in Ordnung. ... Wir möchten jetzt gerne wissen, ob wir überhaupt einen Nachmieter bringen müssen? ... In unserem Vertrag steht unter § 23 Weitere Vereinbarungen: Bei Auszug sind die Tapeten von den Wänden zu entfernen, vorhandene Löcher fachgerecht zu verfüllen, sowie alle Teppichböden zu entfernen und die Wohnung in einwandfreiem Zustand zu übergeben.
Vermieter verlangt trotz Beendigung des Mietverhältnisses vor Einzug Kaution und Renovierung
vom 25.5.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir waren Nachmieter. Für die Renovierung (es war von dem Streichen der Küche die Rede) bekamen wir Badmöbel und andere Kleinmöbel geschenkt, die der Vormieter dafür stehen gelassen hatte.Nach dem Auszug der Vormieter informierte uns der Vermieter und Vormieter, dass die Räume in Ordnung sind, nur noch die Küche gestichen werden muss. ... Der Vermieter bekommt auch diese 3 Monatsmieten, wenn wir vorher keinen Nachmieter finden.
Abstandszahlung für Küche
vom 15.11.2005 15 € Historischer Preis
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Im April ´05 bin ich dort wieder ausgezogen, mit dem Gedanken die Küche dem Nachmieter gegen Abstandszahlung zu überlassen. Leider hat der Vermieter bis zum Zeitpunkt des Auszugs noch keinen passenden Mieter gefunden. ... Vom Vermieter wurde mir auch mehrfach versprochen, dass er mir die Telefonnummer zukommen lässt bzw. auch das er den Nachmieter noch einmal dran erinnert sich bei mir zu melden, was bisher noch nicht geschehen ist.
Schadensersatz beim möblierten Zimmer?
vom 9.1.2012 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mietvertrag war frei gestaltet und beinhaltet folgende wichtige Punkte : - Bohrungen / Nägel in Wand/Decke/Boden/Möbel sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich und müssen bei Vertragsende wieder fachmänisch in Ordnung gebracht werden - Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses, muss der Mieter einen Nachmieter stellen und das Einverständnis dazu vom Vermieter einholen - Schäden verursacht vom Besuch des Mieters, sind vom Mieter zu tragen - Störungen und Schäden im und am Haus sind umgehend dem Vermieter zu melden - Bei Auszug wird ein Paulschalbetrag von € 80,- für das Malen der Wände und die Endreinigung der genutzten Räume (Zimmer/Bad/Küche) berechnet - Eine Übergabeliste mit dem genauen Zustand aller Gegenstände im Zimmer sowie des Bodens wurde unterzeichnet, der aus geöltem Eichenholz-Parkett ist Das Mietverhälnis wurde vorzeitigt wie folgt beendet: - einen Nachmieter wurde ordnungsgemäss vorgestellt und von mir akzeptiert - der Mieter weigert sich jedoch alle Schäden, die er verursacht hat zu zahlen, mit der Begründung, dass mit der Akzeptanz des neuen Mieters alle Forderungen der Sachschäden automatisch gelöscht sind oder Übergang auf den neuen Mieter geht, der sich jedoch weigert - der Mieter droht mir Klage einzureichen, wenn ich die Kosten des Schadens von der Kaution abziehe - Der gesamte Schaden beläuft sich auf ca. €300,-, der durch das Kleben eines Spiegels an die vordere Schranktür ohne meine Erlaubnis, sowie dunkle Flecken auf dem Holzboden, die durch dunkle Flüssigkeit verursacht wurde Meine Frage : - wie hoch ist meine Chance hier den gesamten Schaden + €80,- Pauschalbetrag geltend zu machen ?
Vor 2 Jahren ausgezogen - Mietvertrag noch gültig?
vom 14.7.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Suchte einen Nachmieter und bat ihn den Vermieter zu kontaktieren und sich in den Mietvertrag eintragen zu lassen. ... Mein WG übergab ich also dem Nachmieter händigte die Wohnungsschlüssel aus und beauftragte einen anderen Mitbewohner die Gesamtmiete zu überweisen. ... De facto lebe ich aber nun seit gut 2 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung zahle keine Miete und habe die Schlüssel an meinen Nachmieter (der sich nicht in den Mietvertrag hat eintragen lassen) übergeben.
Kündigung und Umfang der Renovierung
vom 25.9.2005 30 € Historischer Preis
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Soweit Fußböden mit Belägen mieterseitig abgedeckt werden, ist spätestens beim Auszug der alte Zustand ordnungsgemäß herzustellen. ... Ziffern 2-4, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt, oder sich nicht der unmittelbar folgende Nachmieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bereiterklärt oder die Kosten hierfür übernimmt. ... Nun meine Frage: Inwieweit wäre ich bei Auszug verpflichtet zu renovieren, da § 16 Ziffern 2 ff. nicht greifen und wer würde bei Fortsetzung des Mietverhältnisse für Schönheitsreparaturen aufkommen müssen, da in § 29 eine Renovierung nur bei Auszug geregelt ist ?
Bin ich zum Abschleifen & Versiegeln des Bodens verpflichtet?
vom 9.12.2006 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Des Weiteren gibt es einen handschriftlichen Zusatz unter §29 Sonstige Vereinbarungen "Die Wohnung wurde frisch gestrichen und muß in gleichem Zustand bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder übergeben werden...Da das Mietverhältnis erst am 01.07.2000 beginnt,kann der Holzfußboden noch von einer Fachfirma bearbeitet werden und muss bei Auszug frisch eingepflegt übergeben werden." ... Ebenso war ich entsetzt als meine Nachmieter mir mitteilten,das die Vermieterin Ihnen mitgeteilt hätte ich würde noch den Fußboden abschleifen lassen und neu Versiegeln lassen.Inwieweit sind solche Ansprüche rechtens .
Rauchverbot
vom 2.9.2007 55 € Historischer Preis
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Diese sollen ja auch noch für einen späteren Nachmieter schön und nicht total vergilbt und stinkend sein.