Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Schäden, die der Mieter durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung verursacht hat, muss der Mieter dem Vermieter ersetzen. Um solche Schäden dürfte es sich in Ihrem Fall handeln, so dass Ihr Mieter schadensersatzpflichtig ist und den gesamten nachweisbaren Schaden ausgleichen muss. Da Sie schreiben, dass es sich nicht um einen Formularmietvertrag, sondern um eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Mieter handelt, dürfte auch die Endreinigungspauschale zulässig sein, so dass Ihnen der Mieter auch diesen Betrag zu zahlen hat.
Die Stellung eines Nachmieters bewirkt dagegen nur, dass der Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, hat dies aber keine Auswirkungen auf seine bestehenden Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere bleibt der Mieter Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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