Kündigung der (Einlieger)-Wohnung wg. Eigenbedarf nach 3 Monaten
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Sehr geehrte/r Anwalt/ Anwältin, Mitte Juni 2014 schloss ich einen Mietvertrag über eine Einliegerwohnung zum 01.07.2014 in einen Wohnhaus ab, das lediglich vom Vermieter selbst bewohnt wird (Einfamilienhaus). ... Der in der Kündigung benannte Sohn ist im September 2014 aus Amerika zurückgekehrt. ... Desweiteren ist die Miete hier sehr günstig, nur dadurch konnte ich mir endlich das ersehnte KFZ zulegen, das ich in Raten abzahle, welche ich nach dem Bezug einer neuen, (definitiv) teureren Wohnung nicht mehr zu bezahlen vermag.