Kündigung wg fortgesetzter Verweigerung der Besichtigung v Mängeln?
vom 19.9.2011
73 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Meine Frage: Im (individual-)Mietvertrag ist vereinbart, dass ich zweimal im Jahr das Recht zur Besichtigung nach Terminabsprache habe. Mein Mieter hat im Dezember 2010 „erhebliche Baumängel" an der Mietsache (ein Einfamilienhaus) bemängelt und mit Mietkürzung gedroht.