Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Bei Abschluss des Mietvertrages war der Vermieter Ihnen gegenüber verpflichtet, sie über alle wesentlichen Eigenschaften der Mietsache aufzuklären.
Zu diesen gehört auch die Tatsache dazu, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine deklarierte Ferienwohnung handelt.
Ein diesbezügliches Verschweigen stellt eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Vermieters bei Vertragsschluss dar.
Eine solche Verletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus, sofern der Vermieter die Tatsache arglistig verschwiegen hat ( wovon auszugehen ist) und sie hierdurch einen Schaden erleiden.
Falls Sie nun gezwungen sein sollten,eine neue Wohnung zu beziehen, so können sie z,B anfallende Umzugskosten etc. als Schaden anführen.
Bei Verweigerung sollten Sie eine Klage oder eine Anzeige beim zuständigen Bauamt in Betracht ziehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –
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61476 Kronberg
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Diese Antwort ist vom 26.06.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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26.06.2006
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19:29
Antwort
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