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506 Ergebnisse für kündigung wg

Putzplan wird in einer Wohngemeinschaft nicht eingehalten. Was tun?
vom 29.5.2015 40 € Historischer Preis
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Folgende Punkte sind in den WG – Mietverträgen erfasst, die der Mieter unterschrieben hat: + Der Mieter hält die gegebene Mülltrennung + entsorgung, sofern möglich, als bindend an. + Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens, insbesondere auch ausreichende Maßnahmen gegen das Aufkommen von Ungeziefer, ordnungsmäßige Beseitigung von Abfällen und Unrat (Müll, Scherben, Küchenreste usw.) in (nicht neben) die aufgestellten Mülltonnen, von sperrigen oder leicht brennbaren Stoffen durch Verbrennen oder Beförderung außerhalb des Grundstücks. + Trockenhaltung der Fußboden, insbesondere in der Nähe von Wasserzapfstellen und -behältern, Vermeldung von Beschädigungen der Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen elektrischer Anlagen und sonstiger Hauseinrichtungen, Vermeidung von Verstopfungen der Gas- und Entwässerungsanlagen Wöchentliche Reinigung von Gängen, Treppenhaus, Küche, Bad, WC, Wohräumen und zum Hausstand gehörenden Geräten. ... Am Liebsten würde ich einen Putzplan mittlerweile vorgeben und bei geringster Abweichung eine Putzfirma (oder jemanden in der WG, die/der das auch gerne mitputzt) kommen lassen und deren Kosten inkl. einer Aufwandpauschale von mindestens 25Euro dann von der Kaution abziehen. ... Auch ist extrem ärgerlich, dass ein paar Mieter in dieser 8 Personen Wohngemeinschaft (WG) ihr benutztes Geschirr einfach in der Spüle liegen lassen und diesen superselten ordnungsgemäß sofort aufräumen. und meine abschliessende Frage(n) + Hintergrundwissen: Auch frage ich mich, ob ich die nicht geputzten Wochen + Monate den Mietern anlasten kann, zumal hierbei die Sachen stärker beansprucht werden, wie wenn Sie regelmässig + gepflegt behandelt werden?
2 hauptmieter - einer zieht aus
vom 18.9.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag, ich habe folgendes problem: mein mitbewohner und ich sind vor etwa einem jahr zusammen gezogen, stehen beide als hauptmieter im vertrag. da es mit ihm jedoch zu persönlichen zerwürfnissen kam, beschlossen wir dass ich aus der wohnung ausziehe. da wir nun beide hauptmieter sind kann der vertrag nicht teilweise, sondern nur gemeinschaftlich gekündigt werden. weil mein mitbewohner aber weiterhin in der wohnung bleiben möchte kam dies nicht in frage - die schwierigkeit ist nämlich dass mein vermieter keine wg mehr möchte und mein mitbewohner die wohnung alleine gar nicht bezahlen kann, da er von hartz 4 lebt. die wahrscheinlichkeit dass mein vermieter mit dem mitbewohner einen neuen vertrag macht ist daher verschwindend gering. einen untermieter als alternative erlaubt mein vermieter ebenfalls nicht (obwohl er dies meines wissens eigentlich nicht verweigern darf). er meinte aber nun dass ich ihm einfach einen stichtag nennen solle ab dem ich nicht mehr in der wohnung bin, und der alte vetrag würde einfach mit meinem mitbewohner weiterlaufen. dies habe ich auch getan, und den vermieter gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass ich ab diesem zeitpunkt aus dem vertrag entlassen bin und mein mitbewohner der volle hauptmieter ist. eine solche bestätigung verweigert er allerdings. ich befürchte der vermieter hat mich mit seinem "angebot" irregeführt, da er mich nicht darauf hingewiesen hat dass ich nach wie vor rechtlich verpflichtet bin für die miete aufzukommen, solange mein name im vertrag steht. was soll ich jetzt tun -denn ich habe bereits einen neuen mietvertrag unterzeichnet und befürchte dass ich trotzdem noch für die alte wohnung bezahlen muss, da ich mir nicht vorstellen kann dass mein mitbewohner die komplette miete alleine bezahlt. die einzige möglichkeit die ich mir noch vorstellen kann ist dass mein mitbewohner mir schriftlich bestätigt dass er alleine für die miete haftet. aber wäre eine solche vereinbarung rechtsgültig bzw kann mich der vermieter dann nicht mehr belangen?
Wohngemeinschaft Auszug
vom 2.6.2022 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ich vermiete eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft. Alle 4 Mieter sind Hauptmieter. Ein Mieter möchte nun ausziehen und ich würde die Wohnung gern nicht mehr an 4 vermieten, da ein Zimmer nicht zu Wohnzwecken ausgewiesen ist, was ich gerad erst festgestellt habe.
Ausschluss des Kündigungsrechts bei Verkauf einer Immobilie
vom 3.6.2007 40 € Historischer Preis
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Eine Wohnung soll neu vermietet werden, die Interessenten (Rentner) möchten jedoch aus verständlichen Gründen eine Sicherheit gegenüber Kündigung – also nach Möglichkeit einen lebenslangen Ausschluss des Kündigungsrechts. ... Es könnte jedoch die (momentan theoretische) Situation eintreten, dass das Haus aus wirtschaftlichen Gründen verkauft werden müsste (z.B. wg.
Räumungsklage durch Befriedigung abwenden
vom 21.11.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo heute kam eine Räumungsklage da wir 2 Monatsmieten nicht bezahlt haben und einmal 100 Euro weniger Miete überwiesen haben,da ich aber hochschwanger bin und Anfang Dezember mein Kind bekomme ist die Frage ob ich sofort ausziehen muss oder muss der Vermieter mir eine längere frist einräumen eine Wohnung zu finden wg der Schwangerschaft?
Mieterin will ausziehen und ihre erwachsenen Kinder da lassen !
vom 20.11.2008 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Sache wäre vielleicht nicht so schlimm, wenn die Mutter nun nicht angeblich wegen der Kosten ausziehen will und die Kinder dort lassen will, weil die Arge wohl bislangw ollte, dass die Kinder mit in ihrer WHG wohnt, offenbar wg. ... Was soll ich jetzt machen, wem soll ich die Kündigung schicken, damit ich auch alle Mieter heuten die dort wohnen richtig rausklagen kann ?
Mietrecht / Kündiungsausschluss bei Studenten / Schönheitsreparaturen
vom 21.9.2014 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich miete ein WG-Zimmer einer 4-Zimmer Wohnung direkt beim Vermieter. ... Punkt: Kündigungsausschluss Folgender Zusatz wurde unter dem Punkt "sonstige Vereinbarungen" vereinbart: "Beide Parteien verzichten für die Zeit vom 1.07.2013 bis 31.08.2015 gegenseitig auf das Recht der ordentlichen Kündigung." ... War meine Kündigung damit wirksam?
Zweiter Untermieter grundsätzlich ausgeschlossen?
vom 9.7.2014 68 € Historischer Preis
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Als ich das dann am Abend meiner Freundin mitteilte, sagte sie mir, dass sie inzwischen ein WG-Zimmer zugesagt hätte und das Risiko mit einer nochmaligen Absage nicht eingehen wolle. ... In den Gesprächen nach der Unterschrift mit ihr stellte sich dann heraus, dass sie vorerst trotzdem mal nicht in die Wohnung einziehen will, sondern erstmal das WG-Zimmer beziehen will. ... Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Wohnung weiter behalten will, da ich viel Geld in Einbauküche Möbel usw gesteckt habe (eine Klage auf ne außerordentliche Kündigung bringt mir nichts)?