Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Da ein Untermietvertrag über ein möbliertes Zimmer geschlossen wurde, gilt § 573c Abs. 3
in Verbindung mit § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
:
"Bei Wohnraum [,] [der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat] [,] ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig."
Sie können sich auf § 573c Abs. 3 BGB
berufen.
Bei Nachfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 11.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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11.05.2014
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12:40
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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