Nachfolgeregelung in Arztpraxismietvertrag gesucht
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Im Mietvertrag meiner jetzigen Arztpraxisräume existiert keine Nachfolgeregelung, der Vermieter möchte keine Nachfolge. ... Vermieter kann einen vom Mieter gestellten Nachmieter nicht ohne jeden vernünftigen Grund ... ablehnen." ... Formulierungsvorschlag: "Nimmt der Mieter die 5-Jahres-Option wahr, so kann sein Nachfolger als Nachmieter in den Mietvertrag eintreten und erhält eine Option von weiteren 6 Jahren." b) Wenn nach 5 Jahren noch kein Nachfolger gefunden, und, was wahrscheinlich ist, die 5-Jahres-Option nicht wahrgenommen wurde, sollte zugesichert werden, dass der vom Mieter ausgesuchte Nachfolger einen Mietvertrag zu den Konditionen des Mieters über 6 Jahre mit einer Option auf mindestens weitere 5 Jahre erhält.