Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können von Ihrem Freund die Zustimmung zur Kündigung verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen, ich verweise insoweit auf OLG Köln, Az: 16 W 16/99
.
Ich empfehle, eine nachweisbare Frist von 14 Tagen zur Erteilung der Zustimmung zu setzen. Nach Verstreichen der Frist können Sie dann klagen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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Diese Antwort ist vom 08.02.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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08.02.2014
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00:11
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Tel: 03036445774
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Rückfrage vom Fragesteller
08.02.2014 | 00:23
Vielen Dank für die schnelle und für mich sehr gut brauchbare Antwort. Muss ich eine Frist beachten für die geplant Kündigung der Wohnung (Mietvertrag außen vor) da mein Freund Hantz4 bezieht und der Verlust der Wohnung drohen könnte - ich denke, da an Härtefallreglungen oder so - oder ist es ganz einfach sein Pech ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
08.02.2014 | 00:27
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie müssen nur die mietrechtliche Kündigungsfrist beachten. Dass Ihr Freund Hartz4 bezieht, ist unwichtig.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt