Schönheitsreparaturen beim Auszug aus der Mietwohnung
vom 9.12.2008
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Ferner gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Entfernen der alten Tapete. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a) Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre b) Wohnräume, Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre c) sonstige Nebenräume und sämtliche Lackarbeiten alle 7 Jahre 4.