2 Personen besitzen ein altes Haus zu gleichen Teilen und wohnen getrennt darin.
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Fall 1: Gesetzt der Fall A möchte ausziehen und seine "Haushälfte" (jedem gehört alles) vermieten und keine Berührungspunkte mit der Hausverwaltung (Kosten für Reparaturen, Renovierung etc.) haben. A bietet B die Wohnung zur günstigen Miete an, z.B. 1/2 oder 1/3 vom Preis der gängigen Warmmiete unter der Bedingung, dass B für alle Lasten (Kosten und Pflichten die mit dem Haus zusammenhängen) aufkommt. Lässt sich so ein Mietvertrag abschließen und wenn ja, muss dieser notariell beglaubigt werden?