U. sogar eine „fristlose Kündigung" ausgesprochen werden. ... Abgerundet wird das Ganze nun, indem wir von dem RA aufgefordert wurden, binnen 4 Tagen, die Unwirksamkeit der Kündigung, vollumfänglich aller Gründe, zu bestätigen und zu erklären, dass wir aus den Kündigungen (normale + fristlose Kündigung) „keine Rechte" herleiten. ... Unsere Fragen wären nun: Berechtigen die beiden Hauptgründe eine „Fristlose Kündigung" auszusprechen und wie muss der Satz des RA die Unwirksamkeit der Kündigung zu bestätigen und zu erklären, dass wir aus den Kündigungen keine Rechte herleiten, gewertet werden ?