Falsche Nebenkostenabrechnung durch Vorbesitzer
vom 10.12.2023
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler / Merzig
Guten Tag, ich habe eine Eigentumswohnung erworben, welche vermietet ist. ... *Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.* Ich werde dazu die Passagen im Kaufvertrag zitieren und meine Fragen zu den entsprechenden Stellen formulieren. 1. ... Der Kaufvertrag regelt dazu: _"Da abweichend von § 566 BGB die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ab dem Übergabestichtag auf den Käufer übergehen sollen, stellt der Käufer hiermit den Verkäufer von allen Ansprüchen des Mieters frei, die nach dem Übergabestichtag entstanden sind und fällig werden.