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801 Ergebnisse für kündigung mietvertrag vermieter 10

Wohnungseigentümerwechsel vom Vater zum Sohn, wurde uns nie angezeigt
vom 22.10.2015 52 € Historischer Preis
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Wohnungseigentümerwechsel vom Vater zum Sohn, wurde uns nie angezeigt Wir haben unseren Mietvertrag fristgerecht nach 10 Jahren gekündigt. ... Heute teilte uns unser Vermieter per Email das erste Mal mit, dass seit längerer Zeit der Sohn der Eigentümer ist. ... Wir sind doch nur verpflichtet, uns mit unserem Vermieter, der auch der Vertragspartner ist zu besprechen bzw. zu einigen oder auch nicht, oder?
Mietvertrag, Zeitmietvertrag, Nachmieterklausel, mehrere Mieter
vom 2.9.2016 38 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mietvertrag sieht nun aber keine Bürgschaft vor, sondern legt den Bürgen und mich als gemeinsame Mieter fest. Dies wäre im Prinzip kein Problem, nur leider verlangt der Vermieter eine Klausel, wonach eine mögliche Kündigung frühestens nach Beendigung des zweiten Vertragsjahres möglich wäre. ... Können ALG-II-Empfänger vom Vermieter als Nachmieter ausgeschlossen werden?
Altmietverträge
vom 4.8.2004 20 € Historischer Preis
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Meine Frage zielt ab auf die Anwendbarkeit des BGH-Urteils vom 18.06.2003: Zum 1.2.1999 habe ich einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen, der bez. der Kündigung folgende Formularklausel enthält: "Das Mietverhältnis endet, ... nach 6 Monaten, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes mehr als 5 Jahre verstrichen sind..... Eine preisliche Einigung zum Kauf der gemieteten Wohnung war nicht möglich, mithin die Kündigung alternativlos. Der Vermieter beruft sich nun auf die BGH-Rechtsprechung.
Mietvertrag Kündigungsfrist aus Mietersicht
vom 6.8.2011 40 € Historischer Preis
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In meinem Mietvertrag (Vordruck/Kaufformular) von 1995 steht folgendes: 1 b) Das Mietverhältnis beginnt am 1.2.1995 und endet am 31.1.2000. ... Kündigungsfristen zu 1a) und 1b): Die Kündigungsfrist beträgt: 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind Die Kündigung muß schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sätlicher Kündigungsgründe ...
Minderung Miete Gewerbe, Frsitlose Kündigung des Vertrags
vom 20.7.2016 62 € Historischer Preis
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Zuerst wurde nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung die Heizung repariert.Der Mietvertrag läuft insgesamt 2 Jahre. ... Besteht die Möglichkeit der Minderung,bzw(am liebsten)Kündigung des Vertrags ?Ich würde die Mängel nochmals schriftlich anmahnen(Angestellter kann die Mängel bestätigen).Dem Vermieter sind die Mängel mündlich schon bekannt
Fristgerechte Kündigung, wegen angeblicher Fehler
vom 17.1.2013 75 € Historischer Preis
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Wir leben vom Amt und haben den Mietvertrag mit dem Vermieter schon am 01.12.12 geschlossen, obwohl wir noch nicht eingezogen sind. ... Dann ist die Müllentsorgung nicht mehr möglich, weil wohl bevor wir hier eingezogen sind, nie wirklich jemand daran gedacht hat mal die Mülltonnen an die Straße zu setzen, diese sind nämlich überfüllt gewesen, daneben standen 10 Müllsäcke, an der Straße standen Müllsäcke und der Keller ist auch voll davon gewesen. ... Er hat aber nur in dem Mietvertrag geschrieben "3 Monate Probezeit" ohne es weiter zu erläutern oder sonst was.
Mietvertrag in einer WG
vom 5.8.2025 für 38 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich lebe seit 2 Jahren mit einer Freundin zusammen, im Mietvertrag stehen wir beide drin. ... Ich habe die Wohnung jetzt zum 31.10. gekündigt (sie hat die Kündigung auch unterschrieben).
Keine Renovierungsarbeiten aufgrund starrer Fristenklausel
vom 20.9.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgende Klauseln haben wir im Mietvertrag, die wir nachstehend zitieren: § 10 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume: (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen und Bädern und Duschräumen, alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Falls wir nicht renovieren müssen, möchten wir in unserem Kündigungsschreiben unserem Vermieter genau den juristischen Sachverhalt darlegen, warum nicht renoviert werden muss, welche Gesetze greifen etc. Gern würden wir darüber hinaus unseren Mietvertrag zufaxen, weil im allgemeinen Unsicherheit besteht, ob alle weiteren Klauseln wirksam sind?!
Schönheitsreperaturen und Kaution nach fristloser Kündigung
vom 20.7.2007 60 € Historischer Preis
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Nun, nach Auspruch der Kündigung, habe ich den Verdacht, das mein Vermieter möglicherweise meine Kaution einbehalten wird, um damit "nach dem Mietvertrag erforderliche Schönheitsreperaturen" zu finanzieren. ... Der zugrunde liegende Mietvertrag ist aus dem Einzugsjahr 2000 und damit recht alt. ... Unter den Vorraussetzungen des Paragraph 10 Ziff.4 kann der Vermieter Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Rückforderung von Mietzahlungen
vom 26.8.2009 45 € Historischer Preis
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Jahr + 10%; in den folgenden Jahren + 5% von der " jeweils aktuellen Miete " - im Punkt Mietdauer war festgelegt : " ... das Mietverhältnis endet am 31.01.2000 mit Optionsrecht auf weitere 5 Jahre " - jeweils zum Februar erhielten wir Mitteilung zum jeweils aktuellen Mietzins - der ständig gestiegene Mietzins hat unsere GmbH sehr belastet, so gerieten wir des öfteren in Mietrückstand - am 19.01.2006 schickte uns die Gemeinde einen Mahnbescheid über rückständige Mietzahlungen bis einschließlich Dezember 2005 ( zzgl. Zinsen bis 31.01.2006 ) - in der Annahme das die Forderungen rechtens sind, haben wir die geforderten Beträge im Februar und März 2006 beglichen. - erst Ende 2006 ist mir aufgefallen, daß der Mietvertrag bereits am 31.01.2005 endete - nachdem ich die Gemeinde kontaktiert hatte, haben wir am 30.03.2007 einen neuen Mietvertrag ( ohne Staffelmiete mit einem Mietzins X der in etwa der Ausgangsmiete des Vertrages vom 31.01.1995 entspricht ) geschlossen - da wir zu diesem Zeitpunkt auch wieder " Mietrückstände " hatten, die ja aber faktisch keine waren, wurde vereinbart, das wir für diese Monate eine " Nutzungsentschädigung " an die Gemeinde nachzahlen die in etwa 92 % der neuen Gewerbemiete entspricht - um Streit und Kündigung der Gewerberäume zu vermeiden habe ich diesen Verträgen zugestimmt - der Mietvertrag vom 30.03.2007 ist nunmehr fristgemäß gekündigt und daher keine Zurückhaltung mehr vonnöten Folgende Fragen : Ob und wie kann ich die gezahlte Miete für den Zeitraum ab dem 01.02.2005 bis zum Gültigwerden der Verträge vom 30.03.2007 ( Nutzungsentschädigung bzw. neue Mieten ) zurückfordern ?
Mietminderung bei feuchtem Fußboden, Ölgeruch und Entfall der Zufahrt zum Haus
vom 17.4.2024 für 65 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Laut Mietvertrag stehen 5 Zimmer und 4 Kellerräume neben Fluren, Küche und Badezimmern zur Verfügung. ... Vielmehr bestand ein durchaus freundlicher Austausch mit dem Vermieter, der immerhin zahlreiche andere Mängel, vornehmlich ständigen Heizungsausfall und völlig undichte Fenster, beheben ließ. ... Fraglich ist: 1. ob eine (fristlose) vorzeitige Kündigung des Mietvertrags noch wirksam möglich ist, auch wenn die Mängel im Haus bisher hingenommen wurden, 2. ob eine (fristlose) vorzeitge Kündigung des Mietvertrags wirksam möglich ist, wenn die Mieter die Mängelbeseitung nun fordern (Abdichtung des Fußbodens und Beseitigung des Ölgeruchs) und diese nicht erfolgt, 3. ob die Mieter - falls eine Kündigung des Mietvertrags nicht möglich ist - für die Zeit bis zur Mängelbeseitung eine Mietminderung noch immer fordern können und wenn ja, in welcher Höhe für die beiden nicht als Wohnraum nutzbaren Zimmer, 4. ob und in welcher Höhe eine Mietminderung gerechtfertigt ist für die Monate, in denen die Zufahrt zum Haus nicht möglich ist.
Kündigungsausschluss von 4 Jahre
vom 4.9.2015 25 € Historischer Preis
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Guten Morgen, meine Frau und ich haben am 30.01.2012 einen Mietvertrag mit Kündigungsauschluss zum 01.02.2016 unterschrieben.Nun haben wir den Mietvertrag gekündigt zum 01.02.2016, der Vermieter stellt sich nun quer und sagt frühster Termin wäre der 01.05.2016 wege der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 monaten.Folgeder Wortlaut steht im Vertrag. Das obige Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Beide Mietpartaien verzichten wechselseitig bis zum 01.02.2016 (maximal 4 Jahre ab Vertragsabschluss)auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags.Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteiein mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.
Mindestmietdauer, vorzeitiger Auszug wg Trennung aus gemeinsamer Wohnung
vom 16.6.2016 50 € Historischer Preis
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Mindestmietdauer – Auszug aus der gemeinsamen Wohnung Mein Mann und ich haben vor ca . 7 Monaten einen Mietvertrag unterschrieben, mit einer Mindestmietdauer von 2 Jahren. Inzwischen haben wir uns getrennt und die Vermieter bestehen auf Vertragserfüllung. ... 4.Eine fristgerechte Kündigung zum „Vertragsende" – die von meinem Mann & mir unterschrieben ist – aber nur für meinen Teil des Vertrages gilt, da mein Mann noch nicht weiß ob er ausziehen will, ist diese gültig?
Welche Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?
vom 22.9.2024 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Im Mietvertrag steht: "[...]Ist Wohnraum vermietet, so kann er von jedem Teil spätestens am 3. ... Nach 5,8 und 10 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils 3 Monate [...]" ... Müssen wir einen neuen Mietvertrag unterzeichnen oder geht er an stillschweigend an uns über?
Untermieterin zahlt nicht
vom 3.6.2013 25 € Historischer Preis
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Fall in Stichpunkten: - ich bin eine von drei Hauptmieterinnen einer Wohnung, die anderen beiden sind ausgezogen - es wohnen jetzt zwei Untermieterinnen dort ( 4 und 1 Monat) - die 1 monatige Untermieterin hat meine Badsachen durchwühlt und Medikamente weggeworfen, die andere sieht darin keinen Eingriff in die Privatsphäre - beide haben eine normale Kündigung unterschrieben ( 3 Monate) - die 1 monatige hat weder für Mai noch Juni, noch Kaution gezahlt - es gibt seit Mai 2013 das Recht auf fristlose Kündigung bei Mietverzug und Kautionsverzug - sie wird eine fristlose Kündigung erhalten - sie wird dennoch nicht ausziehen - es gibt das Recht, eine Bürgschaft einzuforden, sonst eine rasche Räumung zu erzwingen: http://www.focus.de/finanzen/news/gastkolumnen/hutzel/tid-30906/kuendigung-raeumung-mietminderung-mietrechtsreform-zum-mai-2013-was-vermieter-jetzt-duerfen-und-was-nicht-weitere-aenderungen-raeumung-kuendigung-eigenbedarf_aid_976178.html - ich habe das Angebot unterbreitet, Juni zurückzuzahlen, wenn die 1 Monatige bis Ende Juni auszieht, es wurde mit Beleidigung quittiert - das Ganze bedeutet für mich extreme psychische Belastung, die beiden mobben und beleidigen und beschuldigen, die Vorstellung, das noch 3 Monte auszuhalten ist grausam - ich ziehe in Erwägung, das Gas abzustellen oder die Küche unterzuvermieten um das Wohnklima sehr ungemütlich zu machen: http://www.verivox.de/nachrichten/zahlt-vermieter-rechnung-nicht-muss-mieter-abschalten-des-stroms-dulden-45824.aspx Kann ich das Gas abstellen oder die Küche untervermieten?