Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Mietverzug
vom 17.9.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Ich bin bisher davon ausgegangenen, daß für eine fristlose Kündigung mindestens der Betrag von 2 Monatsmieten erreicht werden muß.