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Kündigung wegen angeblicher Beleidigung

| 23. Dezember 2012 20:10 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


20:57

Mieter und Vermieter haben Streit wegen Nebenkostenabrechnung falscher qm etc.
Mieterverein ist eingeschaltet und hat Vermieter angeschrieben.
Vermieter reagiert nur ausweichend.
09.12.12 Heizung kaputt--- Hausverwaltung informiert.
Am 21.12.12 bekommt Mieter Post vom Anwalt des Vermieters mit einer fristlosen bzw. fristgerechten Kündigung zum 13.01.13, da der Mieter den Hausmeister beleidigt haben soll.
Mieter soll gesagt haben: es ist besser wenn sie nicht im Dunkeln durchs Haus gehen.

Mieter hat dies nie und nimmer gesagt, da er garnicht da war. ( immer schwer zu beweisen)

Ist dies ein Kündigungsgrund und muss der Mieter sich Gedanken machen??

23. Dezember 2012 | 20:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Dieses dürfte sehr schwer für den Vermieter werden, da er dieses erst einmal beweisen müsste.

Steht Aussage gegen Aussage, hat der Vermieter nach der Beweislastverteilung diesen Beweis nicht erbracht und würde die Sache verlieren, wenn er vor Gericht gehen würde.

Zudem ist es fraglich, ob eine Beleidigung überhaupt vorliegt, da habe ich Zweifel.

Selbst wenn, dann wäre eine Abmahnung vor einer außerordentlichen Kündigung notwendig.

Eine ordentliche Kündigung wäre auch nur z. B. insbesondere bei Eigenbedarf möglich.

Nach meiner ersten Einschätzung braucht man sich keine Sorgen zu machen, soweit nicht ein Zahlungsverzug erheblicherer Art vorliegt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 23. Dezember 2012 | 20:38

vielen Dank...
es leigen keine Zahlungsprobleme meinerseits vor und ich wohne seit 14 Jahren hier.
Meiner meinung nach will der Vermieter mich loswerden, da er vom Mieterverein gesagt bekam er müsse an mich Gelder zurückzahlen wegen falscher Berechnungen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Dezember 2012 | 20:57

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

in Ordnung.

Sehr wahrscheinlich ist es derart, wie Sie sagen und Sie haben einen Guthabenanspruch, denn Sie ggf. weiterverfolgen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Dezember 2012 | 20:41

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