Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dieses dürfte sehr schwer für den Vermieter werden, da er dieses erst einmal beweisen müsste.
Steht Aussage gegen Aussage, hat der Vermieter nach der Beweislastverteilung diesen Beweis nicht erbracht und würde die Sache verlieren, wenn er vor Gericht gehen würde.
Zudem ist es fraglich, ob eine Beleidigung überhaupt vorliegt, da habe ich Zweifel.
Selbst wenn, dann wäre eine Abmahnung vor einer außerordentlichen Kündigung notwendig.
Eine ordentliche Kündigung wäre auch nur z. B. insbesondere bei Eigenbedarf möglich.
Nach meiner ersten Einschätzung braucht man sich keine Sorgen zu machen, soweit nicht ein Zahlungsverzug erheblicherer Art vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
vielen Dank...
es leigen keine Zahlungsprobleme meinerseits vor und ich wohne seit 14 Jahren hier.
Meiner meinung nach will der Vermieter mich loswerden, da er vom Mieterverein gesagt bekam er müsse an mich Gelder zurückzahlen wegen falscher Berechnungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
in Ordnung.
Sehr wahrscheinlich ist es derart, wie Sie sagen und Sie haben einen Guthabenanspruch, denn Sie ggf. weiterverfolgen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt