Darf der Vermieter wirklich die halbe Miete nachträglich verlangen? ... Der Mieter trägt die Kosten der Reperaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtung sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperatur 80,-- € und der dem Mieter dadurch in den letzen 12 Monaten entstehende Aufwand 160,-- €, höchtstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen. 5. ... Liegen die letzten Schönheitsreperaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%.