Dennoch beharrte er darauf, dass ich mich darauf verlassen könne, besagtes Wohnrecht (lebenslang, mietfrei, ohne weitere Bedingungen) zu erhalten, „sobald die notariellen Formalitäten" des neuen Hauskaufs erledigt wären. ... Nun hat der Hauseigentümer - nach vollständig erfolgtem Umzug (über Monate hinweg, weil eine Metallverabeitungswerkstatt mit musste) und den ersten großen Arbeiten am Haus (Solaranlagen auf drei Dächern, Heizungserneuerungen etc), die er nur mit Hilfe von mir der anderen Person bewältigen konnte - das Wohnrecht nicht nur NICHT eintragen lassen, sondern stellt mich plötzlich vor die Wahl, entweder sofort auszuziehen oder einen Mietvertrag mit Mietzahlung einzugehen.