Renovierung bei Auszug notwendig? Vorabnahmeprotokoll bindend?
vom 29.5.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Zu den Eckdaten: Mietbeginn 01.11.2001 (Vertrag vom 02.08.01) Kündigung zum 31.07.2006 Der Miet- (Dauernutzungs-)vertrag ist mit einer Wohnungsgenossenschaft (eG) abgeschlossen Auszüge aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB): Dauernutzungsvertrag § 2 Nutzungsgebühr § 2 (4) Außerdem sind vom Mitglied nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung : a)Die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl. ... Im Vorabnahmeprotokoll, zu dessen Unterschrift meine Freundin (Mieterin) gedrängt wurde, sind folgende Mängel/Verpflichtungen aufgeführt: "Bis zum Endabnahmetermin sind vom Mieter nachfolgend aufgeführte Leistungen/Mängel zuerbringen/zu beseitigen: finanzielle Beteiligung als Alternative: -Wandtapete Wohnzimmer und Schlafzimmer entfernen € 200,00 -Raufaser Küche, Flur und Bad komplett und Wohnzimmer und Schlafzimmer Decke fachgerecht weiß übergeben € 3,00/m² -Haken, Schrauben, Dübel etc. entfernen € 25,00 -Dübellöcher fachgerecht schließen € 25,00 -Wohnung komplett beräumen -Wohnung komplett reinigen -Fußboden Flur und Wohnzimmer Schadstelle € 50,00" Der Fußboden ist mit PVC-Belag (bei Einzug neu) ausgelegt. ... Ansonsten ist die Wohnung in einem guten Zustand (Nichtraucher).