Ist es möglich, dass die Mieter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen können?
vom 27.1.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Lukas / Erfurt
Ein älteres Ehepaar (85 und 80 Jahre) hat 1987 ein Haus gemietet. Der Mietvertrag (WohnungsMietvertrag nach dem Einheitsmietvertrag) wurde immer auf 5 Jahre befristet. Die letzte Verlängerung wurde nur von der Mieterin am 1.