Rechte als Mieter bei pauschaler Abrechnung der Heizkosten (nach Wohnfläche)
vom 5.12.2014
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Ende Oktober 2014 habe ich erstmalig eine Einzelabrechnung der Heizkosten erhalten, sowie eine damit verbundene Nachzahlungsaufforderung für den Zeitraum 01.09.2013-31.08.2014. Gegen die Einzelabrechnung der Heizkosten habe ich beim Vermieter schriftlichen Widerspruch eingelegt, da diese ausschließlich nach Wohnfläche berechnet wurde, obwohl meine Wohnung mit Heizkostenverteilern ausgestattet ist und im Mietvertrag ein Verteilerschlüssel (60% nach Verbrauch) festgesetzt ist. ... Oder sind weiterhin die Abschläge für die Nebenkosten, die im Mietvertrag vereinbart, wurden gültig?