Fristlose außerordentliche Kündigung mit Datumsfehler im Terminvorschlag
vom 12.12.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller / Heilbad Heiligenstadt
Sollte unter Aufhebung dieses Kündigungsschreibens eine neue Kündigung versendet werden? Oder ist wenigstens die hilfsweise ordentliche Kündigung wirksam und kann dieses Datum abgewartet werden und dann Klage eingereicht werden? ... Für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung wird rein vorsorglich und hilfsweise die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB aus bereits genannten Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß § 573c Abs. 1 BGB zum 31.01.2025 erklärt.