Kündigung wegen Eigenbedarf - - Wie können wir gegen die Kündigung vorgehen?
30.11.2007 20:57
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen seit knapp 4 Jahren in einem Drei-Familienhaus zusammen mit unseren Vermietern. - Wir bewohnen die Wohnung im EG, unsere Vermieter die Wohnungen im 1.OG und DG (DG wird hauptsächlich für deren Gäste genutzt). Im September erhielten wir eine Kündigung nach §573a, die aber nicht wirksam ist, da das Haus ja ein Drei-Familienhaus ist. Darauf haben wir unsere Vermieter hingewiesen.
Heute kam eine erneute Kündigung wegen Eigenbedarf zum 28. Februar. Sie wird begründet, dass die Vermieterin starke Gehprobleme hat, sie seit der Verletzung (seit Pfingsten) nicht arbeitsfähig ist und das Treppensteigen schwierig ist und sie deshalb ins Erdgeschoss ziehen müssen.
Unser Verhältnis ist zerrüttet. - Wir haben uns stets korrekt verhalten (Zahlungsmoral, Treppenhauspflege, höflicher und freundlicher Umgangston trotz aller Attacken).
Für uns bedeutet ein Umzug im Moment eine besondere Härte. Mein Mann ist letzten Monat schwer an MS erkrankt und sollte jeglichen Stress vermeiden, um nicht einer weiteren Schub zu erleiden. Wir wohnen im Moment sehr zentral an der S-Bahn-Linie und dies, sowie die Erdgeschosswohnung sind ideale Bedingungen für uns, da mein Mann momentan noch Gehprobleme hat und wegen Sehstörungen zeitweise nicht Auto fahren kann, wobei eine Besserung schon eingetreten und eine Normalisierung wahrscheinlich ist. Der weitere Verlauf der Erkrankung ist aber nicht absehbar.
Dazu kommt, dass er im Frühjahr nächsten Jahres seine Facharzt-Prüfung machen muss und dies eine zusätzliche Belastung ist. Hinzu kommt, dass sein Arbeitsvertrag bis zum 31. Juli befristet ist und wir unter Umständen den Standort wechseln müssen und so unter Umständen ein erneuter Umzug erforderlich ist.
Unsere Fragen:
- Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf gültig?
- Wie können wir gegen die Kündigung vorgehen?
- Welche Fristen müssen wir dabei einhalten?
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe und Beurteilung des Sachverhalts!