Kündigung durch Vermieter während laufender Sanierungsarbeiten
21. September 2021 01:07
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erlauben Sie mir, zunächst etwas ausführlicher den Sachverhalt zu schildern: Zu Beginn meines damaligen Studiums vor über zehn Jahren mietete mein Vater eine Wohnung (1 Zimmer, Küche, Bad) für mich an, was auch mit dem Vermieter so vereinbart war und mietvertraglich festgehalten ist – Insoweit dürfte ich wohl der Untermieter meines Vaters gewesen sein. Monatliche Miet- und jährliche Nebenkostennachzahlungen entrichtete seither immer ich direkt an den Hauptvermieter.
Vor circa anderthalb Jahren nun ist mein Vater verstorben, was ich dem Vermieter damals in einem formlosen Brief mitteilte, leider entweder nicht per Einschreiben oder ist mir mittlerweile der Einsendenachweis abhanden gekommen, ich kann es nicht mit Sicherheit sagen. Auf diesen Brief jedenfalls erhielt ich keine Antwort, hatte allerdings den Eindruck, dass man von ihm Kenntnis genommen hatte, da seither eigentlich sämtliche irregulären Schreiben des Vermieters in Mietangelegenheiten, so u.a. auch die Erklärung einer Mietminderung für Juli diesen Jahres, via E-Mail direkt an mich gerichtet wurden. Lediglich die jährlich wiederkehrende Nebenkostenabrechnung wurde weiterhin postalisch an meinen Vater adressiert, was ich mir aber angesichts dessen, dass es sich dabei schon immer um das gleiche Schreiben, in dem nur jedes Mal die Zahlen aktualisiert wurden, also wohl ein vorformuliert abgespeichertes Textdokument handelte, damit erklärte, dass man wohl vergessen hatte, in diesem Dokument den Adressaten zu aktualisieren. Weiter habe ich darüber nicht nachgedacht, weil diese Nebenkostennachzahlungsforderungen ja so oder so bei mir ankamen und immer pünktlich von mir bedient wurden.
Dieses Jahr im Frühling nun begannen mehrmonatige Leitungssanierungsarbeiten in dem Hochhaus, in dem sich meine Wohnung befindet. Wohnungen des Typs der meinen sollten davon von Mitte Juli bis Mitte August betroffen sein. Schon im Vorfeld wurde – wieder mir persönlich via E-Mail – vom Vermieter mitgeteilt, dass er anlässlich und im Anschluss an die Rohrarbeiten im Gemäuer das Badezimmer in meiner Wohnung renovieren, d.h. im Prinzip ein komplett neues Bad einbauen lassen wolle.
Nachdem dort nun also schwere Bauarbeiten stattfinden sollten und die Wohnung in diesem Zeitraum weder über ein Bad noch eine Küche verfügen würde, habe ich Mitte Juli die Wohnung verlassen, um für die Zeit der Sanierungsarbeiten anderswo unterzukommen.
Anfang August entrichtete ich im Glauben, die Wohnung bald wieder nutzen zu können, die volle Mietzahlung. Mitte August, als die Arbeiten sich ursprünglich ihrem Ende neigen sollten, erhielt ich zwei E-Mails meines, wie sich später herausstellen sollte mittlerweile vermeintlichen Vermieters. Eine, in der mir mitgeteilt wurde, dass sich die Arbeiten wohl „leider etwas nach hinten verschoben" hätten, genauere Angaben nicht, und eine zweite, in der ich gebeten wurde, telefonisch mit ihm Kontakt aufzunehmen, was ich daraufhin auch tat. Bei diesem Telefonat wurde ich als erstes gefragt, wie man denn meinen Vater einmal erreichen könne. Selbstverständlich etwas irritiert von dieser Frage antwortete ich, dass ich doch damals postalisch mitgeteilt hatte, dass mein Vater verstorben ist. Von dieser Mitteilung wollte und will man aber keine Kenntnis erlangt haben. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass das Eigentum an der Wohnung bereits seit Januar diesen Jahres „im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge" vom ursprünglichen Vermieter auf dessen Enkel übergegangen sei.
Ein paar Tage nach diesem Telefonat erhielt ich die ordentliche Kündigung zum 30.11.2021, die zum einen auf das Sonderkündigungsrecht gem. § 580 BGB, zudem aber auch auf Eigenbedarf gem. § 573 BGB gestützt wird – Dass es aller Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit nur darum geht, nach dieser Grundsanierung an einem neuen Mieter mehr verdienen zu können, liegt natürlich sehr nahe.
Wie dem auch sei, angesichts dessen jedenfalls, dass – wie mir von einem Freund, der in meiner Abwesenheit mit einem Zweitschlüssel hin und wieder in meiner Wohnung nach dem Rechten sieht und den Briefkasten leert, berichtet wurde – Küche und Bad meiner Wohnung nach wie vor Baustellen glichen oder, besser gesagt, gar nicht mehr und auch nicht wieder vorhanden waren und Küchen- und Badmöbel und -geräte im Wohnraum und auf dem Balkon gestapelt wurden, hielt ich die Mietzahlung Anfang September zunächst zurück. An diesem unbewohnbaren Zustand der Wohnung hat sich bis heute nichts geändert und es hat auch den Anschein, dass dort schon seit gut zwei Wochen überhaupt nicht mehr weitergearbeitet wurde.
Vor ein paar Tagen erhielt ich per E-Mail eine Zahlungserinnerung hinsichtlich der Mietzahlung für September. Dieser bin ich noch nicht nachgekommen, sondern stellte in einer kurzen Antwort die Frage, wann die jetzt schon über zwei Monate andauernden Arbeiten denn nun voraussichtlich abgeschlossen sein würden und ich die Wohnung wieder nutzen könne. Eine Antwort darauf erhielt ich bislang nicht.
Soviel einmal zum Sachverhalt. Mir stellen sich nun angesichts dessen, dass ich die Wohnung, sobald das wieder möglich ist, zum einen ohnehin gerne noch eine Zeit lang wieder nutzen würde, und sei es ungünstigstensfalls auch nur für drei volle Monate Kündigungsfrist, und das zum anderen eigentlich auch können muss, weil ich andernfalls in der betreffenden Stadt keine Bleibe habe, von der aus ich mich um eine neue Wohnung bemühen kann, vor allem folgende Fragen:
1.) Muss ich die Erzählung, man hätte damals mein Schreiben, in dem ich über das Ableben meines Vaters in Kenntnis setzte, nicht erhalten, so hinnehmen und würde es angesichts des angeblichen „Eigenbedarfs" überhaupt etwas ändern, es nicht zu müssen?
2.) Ist oben erwähnte Kündigung angesichts dessen, dass sie in einem Zeitpunkt erfolgte, in dem mir zuvor die Nutzung der Wohnung unmöglich gemacht wurde und auch nach wie vor während bereits laufender Kündigungsfrist unmöglich ist, überhaupt zulässig bzw. wirksam?
3.) Ist zu raten, den Mietzins für den Monat September, wenngleich ich gem. § 536 I BGB davon befreit sein sollte, dennoch zunächst zu entrichten, um eine andernfalls denkbare unwirksame fristlose Kündigung zu vermeiden?
Für die Beantwortung dieser Fragen und auch für darüber hinausgehende Informationen oder Ratschläge, die Ihnen in den Sinn kommen und in meiner Situation hilfreich sein könnten, danke ich Ihnen im Voraus herzlich.