Kündigungsverzicht für 1,5 Jahre
vom 2.1.2010
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrter Ratgeber, ich als Vermieter habe mit dem Mieter einer Wohnung im Mietvertrag unter " Sondervereinbahrungen " folgendes Übereinkommen getroffen: Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1,5 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.