Kündigung Eigenbedarf
vom 30.7.2014
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Hallo, im Juni 2012 haben wir für eine Wohnung in dem Mietshaus meines Vaters (2 Parteien) eine Kündigung auf Eigenbedarf für mich zum 1.10.2012 ausgesprochen, da ich in unmittelbarer Nachbarschaft einen Job bekommen habe. Dieser Kündigung wurde seitens des Mieters mit der Begründung, der Eigenbedarf sei nur vorgetäuscht, widersprochen.