Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Kündigungsfrist beträgt 9 Monate, da Sie die Wohnung schon mehr als 8 Jahre bewohnen.
Ob eine Kündigung überhaupt wirksam wäre, wird davon abhängen, ob der Kündigungsgrund einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Wenn Sie also ohnehin vorhaben, Ende 2018 auszuziehen, sollten Sie den Ablauf der Kündigungsfrist abwarten und dann dem Vermieter mitteilen, dass Sie den Eigenbedarf bestreiten. Er müsste dann erst einmal eine Räumungsklage einreichen und bis darüber entschieden ist, gehen mindestens 3 bis 4 weitere Monate ins Land. Sinnvollerweise teilen Sie dem Vermieter aber vorher mit, zu wann Sie denn selbst räumen können - dann weiß er nämlich, dass eine Räumungsklage unnötig sein wird.
Ob Sie einen Anspruch auf Zustimmung zu einem Hund haben, wird erst eine Prüfung des Mietvertrages ergeben können. Es wird auch auf die Rasse des Hundes ankommen. Vorausgesetzt ein solcher Anspruch besteht, weil von dem Hund keine Gefahr ausgeht oder dieser keine anderen Nachbarn oder Mitmieter belästigt, steht der Aufnahme in die Wohnung nichts im Wege.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen