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Eigenbedarf bei Neukauf

| 18. August 2010 13:13 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Das Haus, in dem ich (w/46J.) seit 3 Jahren im Dachgeschoß wohne wurde verkauft und der neue Besitzer möchte Eigenbedarf anmelden. Er hat zwei Kinder und eine pflegebedürftige Mutter, ihm stehen aber eine Wohnung mit 80qm und eine mit 40qm.
Ich habe kaum die Möglichkeit eine Wohnung zu finden, da ich 4 Hunde besitze, was der neue Besitzer von vorne herein wußte. Kann ich die Kündigung abwenden? Ein Behinderungsgrad von 30% meinerseits spielt wohl keine Rolle?
Ich habe noch eine Zweitwohnung, die aber 70km vom Arbeitsplatz entfernt ist, was ich nicht jeden Tag mit dem Auto zurücklegen kann.Vielen Dank

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworten:

Zunächst einmal gilt hier der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB ). Das heißt, Ihr jetzt bestehender Mietvertrag läuft mit dem Neuen Eigentümer zunächst weiter.

Voraussetzung für eine Eigenbedarfskündigung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Angehörigen BENÖTIGT.

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass in dem Gebäude, in dem Sie wohnen noch zwei weitere Wohnungen frei sind.

Diese erscheinen zumindest aufgrund Ihrer Schilderung geeignet, sowohl den Vermieter, als auch seine Kinder und die Mutter zu beherbergen.

Der Vermieter muss im Falle einer Eigenbedarfskündigung also explizit und detailliert angeben warum er ausgerechnet die Wohnung benötigt, in der Sie zur Zeit wohnen.

Kann er dies nicht begründen oder tut er es zumindest nicht in der schriftlichen Kündigungserklärung, ist die Kündigung unwirksam.

Ihre 30 %ige Behinderung würde nur dann eine Rolle spielen, wenn der Auszug aus Ihrer jetzigen Wohnung gerade wegen dieser Behinderung eine besondere Härte für Sie bedeuten würde. Dies scheint aber aufgrund Ihrer Schilderung nicht der Fall zu sein.

Auch die Tatsache, dass Sie mit vier Hunden kurzfristig keine neue Wohnung finden können, dürfte in einem eventuellen Gerichtsverfahren wohl unberücksichtigt bleiben, da zumindest hierbei die Interessen des Vermieters überwiegen dürften.

Auch die Tatsache, dass Sie über eine Zweitwohnung verfügen, verbessert Ihre Position nicht.

Ihre einzige Chance, die Eigenbedarfskündigung des neuen Vermieters abzuwenden bleibt daher die, dass der Vermieter es nicht schafft, die erforderliche Begründung für den Eigenbedarf an gerade Ihrer Wohnung beizubringen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe

Bewertung des Fragestellers 25. August 2010 | 10:38

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