Zusätzlich: "(§16) Vorzeitige Beendigung der Mietzeit. Endet das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vorzeitig, so steht dem Vermieter, als Abgeltung für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand , eine Aufwandspauschale in Höhe von einer Bruttomonatsmiete (kalt) zu. ... Maklereinschaltung, Verhandlungen mit Nachfolgemietern, Vertragsausfertigung, EDV-Umstellung, etc. abgedeckt" Diesen Mietvertrag habe ich am 18.8.11 zum 30.9.11 gekündigt unter ausdrücklichem Einverständnis der Bedingungen des §(16) Der Vermieter antwortet, dass er einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag, ggf. zum 30.09.11 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - dann zustimmen könnte, sofern er während der Kündigungsfrist einen adäquaten Nachmieter findet.