Verrechnung nach § 52 SGB I
vom 17.8.2010
44 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe allein und beziehe derzeit ALG I . ... Nun ist es so, dass ich noch Rückstände bei meiner Krankenkasse habe, welche diese nun per Verrechnung von meinem ALG einbehalten will.