Sehr geehrte Ratsuchende,
ich würde Ihnen folgende Vorgehensweise emfpehlen:
1. Sie melden sich nach Abschluss Ihrer Ausbildung arbeitslos und erhalten bis zum Eintritt in den Mutterschutz ALG I.
Wenn Sie sich 6 oder 7 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes arbeitslos melden, sollten Sie angeben, für die Vermittlung zur Verfügung zu stehen. Es wird Rücksicht auf Ihre 'besondere Verfassung' genommen und in der Praxis ist eine Vermittlung wohl eher unwahrscheinlich.
2. Nach Ablauf der Mutterschutzfristen beantragen Sie Elterngeld in voller Höhe, also 560 € im Monat. Für diesen Zeitraum von ca. einem Jahr melden Sie sich nicht arbeitslos, sondern teilen der Agentur für Arbeit mit, dass Sie sich in Elternzeit befinden. Die ARGE meldet Sie dann mit Beginn des Mutterschutzes ab.
3. Nach Beendigung der Elternzeit/Auslaufen des Elterngeldes können Sie sich bei der ARGE arbeitssuchend melden und erhalten Arbeitslosengeld, nun ein paar Prozentpünktchen mehr, das Sie Mutter sind. Der Anspruch ist begrenzt auf den Zeitraum, der Ihnen noch bleibt, nachdem Sie sich 7 Wochen vor der Geburt arbeitslos gemeldet haben. Wenn Sie also zwölf Monate Anspruch auf ALG 1 hatten, verbleiben nun etwas über 10 Monate.
Grundsätzlich verfällt nämlich der Anspruch auf ALG 1 nicht innerhalb eines Jahres, sondern lebt wieder auf. Sie sollten nur rechtzeitig bei der ARGE vorstellig werden und sich um Kinderbetreuung bemühen.
So haben Sie praktisch nach Ende der Elternzeit noch einen Anspruch auf ALG 1 und es ensteht keine Versorgungslücke.
Krankenversichert sind Sie während des ganzen Zeitraumes, erst über die ARGE, dann beitragsfrei während der Elternzeit und dann wieder über die ARGE.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Baby alles Gute!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Aufgrund der wahrscheinlichen Gewährung von Elterngeld erst nach der Mutterschutzzeit stellt sich mir die Frage ob ich dann tatsächlich noch die vollen 70% bekomme. Schließlich kann ich Einkommen aus Arbeit nur bis einschließlich 08.09.2011 nachweisen und meine Mutterschutzzeit beginnt erst am 30.09.! Welche Gehaltsnachweise wären hier nötig für einen maximales Elterngeld?
Weiterhin schreiben sie von der Absicherung durch eine während der Elternzeit beitragsfreie Krankenversicherung. Wer zahlt diese wenn ich doch bei der ARGE dann wieder abgemeldet wäre?
MfG
Sie bekommen annährend 70%. Es wird das EInkommen der letzten 12 Monate zugrundegelegt, wobei ALG 1 nicht mitzählt, sie haben also einen Monat ca. weniger (der, in dem der Mutterschutz beginnt, zählt nicht mehr, weil idR kein voller Monat) in der Berechnung. Sie geben alle Gehaltsnachweise der letzten 14 Monate mit ihrem Antrag ab.
Elterngeld können Sie sofort nach der Entbidnung beantragen, die Mutterschutzzeit hat keinen Einfluß. Sie sind während der Elternzeit beitragsfrei versichert über die Elterngeldstelle, die ARGE hat damit gar nichts zu tun.
Meine Variante ist schon die, wo Sie den längsten Bezugszeitraum sozialer Leistungen haben. Es bestünde noch die Möglichkeit direkt nach dem Mutterschutz ALG 1 zu beantragen und den Mindestsatz Elterngeld zu erhalten. Dann hätten Sie für ein Jahr zwar mehr Geld, müssten aber zur Vermittlung zur Verfügung stehen.
Wenn sie bereits im September im MuSchu gehen, haben Sie gar keine Ausfälle, im Ausgangtext schrieben Sie Oktober.