Darf mir das Jobcenter eine Sanktion verhängen, wenn der Arbeitgeber an der Bewerbung nicht mehr interessiert ist, weil 1. ich auf dem Fragebogen einen Satz, dass ich mit der Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin, a) durchgestrichen oder b) um folgenden Text handschriftlich ergänzt habe: "soweit für die ausgeschriebene Stelle erforderlich." oder 2. ich vor dem Unterschreiben um eine Kopie des Fragebogens (auch mit eigenem Handy selbst erstellt, wenn kein Fotokopierer vorhanden) für meine eigenen Unterlagen gebeten habe, dies abgelehnt worden ist und ich mich daraufhin geweigert habe, ihn zu unterschreiben.