Verwertungsdauer von Erbschaft bei ALG II
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Auf eine Frage bzgl. des Erbfalles eines ALG II-(Hartz IV-)Empfängers erhielt ich als Teil der Antwort von RA Maren Pfeiffer die Auskunft, die Behörde werde „für die Zukunft berechnen wie lange Sie von der Verwertung des Erbes leben können (müssen), bis Sie wieder einen Antrag auf ALG II stellen dürfen.“ Als Klartext verstehe ich, dass, wenn der Erbende die Erbschaft VOR dem durch die Behörde berechneten Zeitpunkt aufbraucht, er dann bis zu dem berechneten Zeitpunkt keinerlei Unterstützung bekäme und notfalls auf der Strasse leben müsste. Ich habe eine sehr konsumfreudige Bekannte, die schon einmal ALG II (oder möglicherweise die frühere Arbeitslosenhilfe) bezog, dann eine größere Erbschaft (u.a. ... Nach Aufbrauchen der Erbschaft beantragte sie ALG II, was sie auch problemlos bekam.