Habe ich Anspruch auf einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter wegen Wohngeld?
03.08.2017 16:09
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wegen fehlender Mitwirkung habe ich einen Versagungbescheid vom Jobcenter bekommen. Am 30.05. war ich beim Arbeitsamt und habe dort eine Negativbescheinigung bekommen. Darauf hin bin ich Anfang Juni zum Jobcenter gegangen und habe mir einen Antrag auf ALG 2 mitgeben lassen. Dieser wurde nicht gestempelt. Parallel habe ich noch Wohngeld beantragt. Später, ich weiss nicht mehr genau wann, habe ich einen Versagungsbescheid vom Jobcenter bekommen, da ich meinen ALG 2 Antrag noch immer nicht abgegeben habe.
Das stimmt, ich hatte den ALG 2 Antrag auch nicht abgegeben, da mir von der Wohngeldstelle gesagt wurde das ich um Wohngeld zu beantragen keinen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter brauche. Ich wusste sowiso das ich kein ALG 2 bekomme, weil ich zu viel Vermögen habe, deswegen habe ich den Antrag dann auch nicht abgegeben.
Es ist doch so oder nicht? Wenn ich beim Arbeitsamt kein Geld bekomme kann ich zum Jobcenter gehen und es dort probieren. Ich war also noch im Mai beim Arbeitsamt, da bekam ich eine Negativbescheinigung. Dann bin ich im Juni zum Jobcenter. Hätte ich nun den Antrag abgegeben und wäre er bewilligt worden hätte ich ALG 2 ab dem Mai bekommen? Wenn der ALG 2 Antrag nicht bewilligt wird, dann kann ich als nächstes Wohngeld beantragen. Bekomme ich dann Wohngeld schon ab Mai weil ich bereits in diesem Monat beim Arbeitsamt war?
Nun ist es so, das die Wohngeldstelle einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter will, wenn ich möchte das ich rückwirkend ab dem Mai Wohngeld bekomme. (Den Wohngeldantrag habe ich erst im Juni gestellt). Das Jobcenter weigert sich aber mir einen Ablehnungsbescheid auszustellen, weil ich einen Versagungsbescheid bekommen habe. In dem Schreiben vom Versagungsbescheid steht aber drin das der Antrag, wenn die fehlenden Unterlagen vorliegen, geprüft wird. Wenn er geprüft wird dann denke ich, werde ich auch einen Ablehnungsbescheid bekommen, oder nicht?
Fazit: Ohne Ablehnungsbescheid kein Wohngeld für den Mai, aber das Jobcenter weigert sich mir einen Ablehnungsbescheid auszustellen. Ich habe den Antrag auf ALG 2 zwar immer noch nicht abgegeben, aber das Jobcenter sagte mir das sie wenn ich den Antrag abgebe, ihn nicht prüfen werden. Das heißt ich bekomme keinen Ablehnungsbescheid und somit auch kein Wohngeld für den Mai und ein Versagungsbescheid reicht der Wohngeldstelle nicht aus.
Darf mir das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid verweigern? Habe ich einen Anspruch auf einen Ablehnungsbescheid nachdem ich bereits einen Versagungsbescheid bekommen habe? Wie setze ich meine Rechte durch? Oder muss die Wohngeldstelle einen Versagungsbescheid akzeptieren und mir für den Mai das Wohngeld ausbezahlen? Möchte deswegen nicht vor Gericht gehen, da ich auch keine Rechtsschutzversicherung habe.
Mit freundlichen Grüßen