Arbeitslosenhilfe - Anspruch Zuschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Gehört nach dem SGB II die Pauschale "Kosten für Unterkunft und Heizung" zum Bestandteil der Berechnung der Arbeitslosenhilfe oder ist dies eine Pauschale, die zwar gezahlt wird auch wenn kein Anspruch besteht. Es geht mir hier auch um den Zuschlag nach §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 24 SGB II: Abweichende Erbringung von Leistungen">24 SGB II</a>. <!