ALG 1 nach Ende des Anspruchs auf Krankengeld?
Ich habe von meiner Krankenversicherung ein Schreiben bekommen, daß mein Krankengeldanspruch zum 04.01.2013 endet. Außerdem noch der Hinweis, mich an die Agentur für Arbeit zu wenden, um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beantragen. Die Agentur für Arbeit sagt, daß sie nicht zuständig sind, da ich nicht arbeitslos bin (ich bin ungekündigt angestellt) und hat mich zur ARGE geschickt, um Hartz IV zu beantragen (keine Chance, da zuviel Erspartes).