Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen nun den Fall schildern: Mann, 57 J. Kündigung zum 31.3.06, bis dahin Angestellter seit 40 Jahren, macht sich selbständig zum 1.4.06 bzw. muss sich arbeitslos melden um das Existenzgründerdarlehen zu bekommen. Wird registriert als arbeitslos vom 1.4. bis 2.4.06 - (Anspruch 18 Monate Bezugsdauer, höchstmögliche Summe, weil Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze) danach 6 Monate Existenzgründerdarlehen, danach anerkannte Selbständigkeit nach Beurteilung Finanzamt und BfA, Berlin.