Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Trifft aufschiebende Wirkung bei meiner Frage zu?

23. Februar 2012 14:40 |
Preis: 55€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andre Stämmler

Hat ein Widerspruch,
gegen einen ALG-II Bewilligungsbescheid mit gekürztem Regelsatz,

a u f s c h i e b e n d e Wirkung?


Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ein Widerspruch gegen einen ALG II Leistungsbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.

Dies ergibt sich aus § 39 SGB II .

Sie haben aber die Möglichkeit, bei der Behörde einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung zu stellen (§ 86a SGG ).

Darüber kann das Sozialgericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung anordnen (§ 86b SGG ). Hierzu müssen Sie einen Antrag beim örtlich zuständigen Sozialgericht stellen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Plattform eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen kann und die Antworten maßgeblich von den zu Verfügung gestellten Informationen abhängig sind.

Mit freundlichen Grüßen

André Stämmler

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER