Sehr geehrter Rechtsanwalt, meine Frau und ich befinden uns in der Wohlverhaltensperiode des Insolvenzverfahrens. Nun sind durch einige Umstände Neuschulden entstanden, die wir durch Hilfe der Familie in Raten an den Gerichtsvollzieher zum größten Teil getilgt haben, können aber im Moment keine weiteren Zahlungen leisten. Es handelt es sich hier um 3 Gläubiger. 1. ein Öllieferant der noch einen Restbetrag aus einer Lieferung bekommt, 2. ein Versicherer der einen Schadensfreiheitsrabatt nicht anerkannt hat und somit die Forderung 5x höher ausfiel als erwartet (durch Gerichtsurteil zur Zahlung verurteilt ), 3. eine Spedition die entgegen der Abmachung die Umzugskosten fast verdoppelt hat (auch hier habe ich vor Gericht kein Recht erhalten da keine Beweise vorlagen).Meine Frage: was passiert wenn ich die Zahlung an den Gerichtsvollzieher einstelle?