vor einiger zeit hatte ich ein insolvenzverfahren, welches in 05/2005 eingestellt wurde. nun stehe ich erneut davor, insolvenz anzumelden, um endgültige bereinigung offener angelegenheiten zu schaffen. jetzt ergeben sich mir folgende fragen: 1. verjähren schulden, die im ersten (eingestellten) insolvenzverfahren in der gläubigerliste standen, in der normalen frist ab dem zeitpunkt der letzten zahlungsaufforderung (3 jahre, wenn es keinen anderweitigen titel darauf gibt, der diese frist verlängert) oder ab dem zeitpunkt der einstellung der ersten insolvenz oder beträgt die verjährung der schulden aus dem ersten insolvenzverfahren nun 30 jahre, weil das (eingestellte) insolvenzverfahren als solches schon einen fristverlängernden titel darstellt? ... 4. nach welcher zeit sind schulden folgender gläubigerarten normalerweise verjährt, wenn kein titel vorliegt? a - ausstehende versicherungsbeiträge (versicherungsgesellschaften) b - offene forderungen von banken/sparkassen (kredite, kontoüberziehungen) c - offene forderungen von kommunalen betrieben (wasserwerke oder wohnungsgesellschaften/vermieter) d - offene steuerrückstände, gebühren, zuschläge (finanzamt) ich hoffe, nichts wichtiges vergessen zu haben und bedanke mich im voraus ganz herzlich für die hilfe!