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Inkassorecht

22. Juni 2007 16:23 |
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Insolvenzrecht


Ich habe 2006 alle meine Schulden bezahlt !
Jetzt nach ca. 9 Jahren meldet sich ein Inkassounternehmen mit einer Forderung ( Titel ist vorhanden )
Meine Frage:
In welchem Turnus müssen Inkassounternehmen auf sich aufmerksam machen, das noch eine Forderung besteht?
Wenn es Fristen gibt, ab wann ist das Verfahren verjährt?

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

aufgrund Ihrer Darstellung beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ich gehe davon aus, dass Sie kein Insolvenzverfahren durchgeführt haben und somit keine Restschuldbefreiung vorliegt.

Ein Vollstreckungsbescheid verjährt nach 30 Jahren.
Der Turnus, in dem Gläubiger von Ihren Schuldnern die Zahlung fordern können, ist nicht reglementiert.

Ein Gläubiger (hier auch Inkassounternehmen) kann in sehr kurzen Abständen regelmäßig nach der Zahlung seines Geldes fragen oder er kann bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist warten.

Inkassounternehmen werden allerdings eher in längeren Abständen tätig, da sie für die jedesmal neu anfallenden Kosten nicht in Vorlage treten wollen. Was aber auch ein Vorteil für Sie ist, da Sie nicht die Inkassokosten für regelmäßige Anfragen zu leisten haben.

Ich bedaure, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann. Sie werden die Forderung wohl begleichen müssen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Richard Schreiber
-Rechtsanwalt-

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